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ArbG Mainz, 20.05.2009 - 4 Ca 166/09 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 20.05.2009 - 4 Ca 166/09
- ArbG Mainz, 26.01.2010 - 4 Ca 166/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2010 - 11 Sa 395/09
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2010 - 11 Sa 395/09
Rechtsscheinhaftung im Arbeitsverhältnis - Schuldanerkenntnis
Auf die Berufung der Beklagten zu 1. und 2. wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 20. Mai 2009 - Az. 4 Ca 166/09 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Durch Urteil vom 20.05.2009, Az 4 Ca 166/09 hat das Arbeitsgericht Mainz festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien erst durch die Kündigung vom "12.12.2008", zugegangen am 13.01.2009 mit Ablauf des 28.02.2009 sein Ende gefunden hat.